1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Schloss Hainfeld (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung in Textform.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind Schloss Hainfeld und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Schloss Hainfeld zustande. Schloss Hainfeld steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen Schloss Hainfeld verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schloss Hainfeld beruhen.

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Schloss Hainfeld ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise des Hotels Schloss Hainfeld zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über das Hotel Schloss Hainfeld beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel Schloss Hainfeld verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

3.4 Die Preise können von Schloss Hainfeld ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Schloss Hainfeld dem zustimmt.

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Schloss Hainfeld kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Schloss Hainfeld bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Schloss Hainfeld ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Schloss Hainfeld berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Schloss Hainfeld ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No-Show)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Schloss Hainfeld geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, oder wenn das Hotel Schloss Hainfeld der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedürfen der Textform.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel Schloss Hainfeld und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber Schloss Hainfeld ausübt.

4.3 Es gilt: 

Bei Einzelbuchungen ist die Stornierung bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei, dann werden bis 5 Tagen vor Anreise 80 %, weniger als 5 Tage 100%  der Übernachtung ohne Frühstück berechnet. Bei Buchungen über die Vermittlungsportale gelten die dort hinterlegten Bedingungen

Mehrbuchung bei bis 3 Zimmern bis 10 Tage vor der Anreise 50 % der vereinbarten Leistung
bis 7 Tag vor der Anreise 80 % der vereinbarten Leistung
weniger als 7 Tag 100 % der vereinbarten Leistung

mehr als 3 Zimmer bis 10 Tage vor der Anreise – keine Kosten
bis 10 Tage vor der Anreise 80% der vereinbarten Leistung
weniger als 7 Tag – 100 % der vereinbarten Leistung

5 Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Schloss Hainfeld in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Schloss Hainfeld ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist Schloss Hainfeld berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls – Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; – Schloss Hainfeld begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt von Schloss Hainfeld begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. An Ruhetagen ist ein Check-In bis 18:00 Uhr möglich Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung sollte aber nach Absprache kein Problem darstellen.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.

7 Nichtraucherhotel/Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall

Im gesamten Schloss Hainfeld besteht Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer. beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten mit 50,-EUR. Kann das Zimmer wegen starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Listenpreis in Rechnung gestellt. Alle Räumlichkeiten und Gästezimmer sind mit Rauchmelder ausgestattet. Im Falle eines Alarms durch Verschulden des Gastes sind alle anfallenden Kosten die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Gast zu tragen.

8 Haustiere

Kleine Haustiere und Hunde sind auf Anfrage gegen eine einmalige Reinigungsgebühr von 5,-EUR erlaubt. Alle vom Tier verursachten Schäden sind von dessen Halter zu tragen.

9 Haftung von Schloss Hainfeld

9.1 Schloss Hainfeld haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird Schloss Hainfeld bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

9.2 Für eingebrachte Sachen haftet Schloss Hainfeld dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 EUR sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 EUR. Schloss Hainfeld haftet, wenn der Gast/Kunde den Gegenstand im Hotelsafe an der Rezeption eingeschlossen hat. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 5.000,00 EUR im Hotelsafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

9.3 Soweit ein Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Schloss Hainfeld nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9.4 Weckaufträge werden von Schloss Hainfeld mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Schloss Hainfeld übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

10 Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs

10.1 Schloss Hainfeld betreibt in seinem Hotel einen Internet Zugang per LAN und WLAN. Schloss Hainfeld gestattet dem Gast den Zugang zum Internet für die Dauer seines Aufenthaltes im Hotel. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung von Schloss Hainfeld und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung in unser System erklärt sich der Gast mit den Nutzungsbedingungen In Ziffer 10ff einverstanden. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internet per LAN oder WLAN zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Schloss Hainfeld behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren. Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des Internet.

10.2 Die Nutzung erfolgt ohne eingäbe von Benutzerdaten.

10.3 Der Gast wird darauf hingewiesen, dass LAN und WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware bei der Nutzung des Internetzugangs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internet erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Computer des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Inhaber keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

10.4 Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtig Internetseiten oder geht Verbindlichkeiten ein, sind die darauf resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

10.5 Der Betreiber ist nach § 113aTKG (BGBL) verpflichtet, alle Nutzungsdaten zu protokollieren und 6 Monate zu speichern. Nach Ablauf der Vorhaltungspflicht werden alle Nutzungsdaten gelöscht. 10.6 Der Mitnutzer stellt den Hotelier von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung WLANs durch den Mitnutzer und/ oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarungen beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung vorliegt oder droht, weist er das Hotel auf diesen Umstand hin.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Hainfeld/Pfalz. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz von Schloss Hainfeld.

11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

AGBs- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppenreisen, Tagungs- und Bankettveranstaltungen
1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Hotels beruhen.

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

3.4 Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1 Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Leistungen inkl. bei Dritten vereinbarte Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter, und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4 und 4.5 pauschaliert werden.

4.4 Stornierungsbedingungen Logis/ Veranstaltungen

bis 42 Tage vor Anreise kostenfrei

41 bis 28 Tage vor Anreise 30% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum ( Raummieten, Restaurantumsatz, Tagungs- oder Bankettpauschalen, Fremdleistungen )

27 bis 14 Tage vor Anreise 50% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum ( Raummieten, Restaurantumsatz, Tagungs- oder Bankettpauschalen, Fremdleistungen )

13-0 Tage vor Anreise 85% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum ( Raummieten, Restaurantumsatz, Tagungs- oder Bankettpauschalen, Fremdleistungen )

4.5 Als Grundlage zur Berechnung der Stornierungskosten dienen die vereinbarten Zimmerpreise. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes  zugrunde gelegt.

5 Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere
falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Veranstaltungen, Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck
sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 Zimmer- und Raumbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Gebuchte Räume stehen dem Kunden ab dem schriftlich vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
6.4 Am vereinbarten Abreisetage sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises ( Listenpreises ) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 Nichtraucherhotel/Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall
Im gesamten Hotel besteht Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer. beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten mit 50,-EUR. Kann das Zimmer wegen starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Listenpreis in Rechnung gestellt. Alle Räumlichkeiten und Gästezimmer sind per Rauchmelder mit einer Brandmeldezentrale verbunden. Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Gastes sind alle anfallenden Kosten die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Gast zu tragen.

8 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

8.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

8.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt . Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmeranzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

8.3 Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

8.4 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

8.5 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

9 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

10 Aufklärungspflicht bei Veranstaltungen
Der Veranstalter verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung einen politischen, religiösen oder sonstigen Charakter hat, der eventuell Belange des Hotels oder seinen Ruf beeinträchtigen kann. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel ausweisen ( beispielweise Verkaufsveranstaltungen, Vorstellungsgespräche etc. ) bedürfen immer einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Verletzt ein Kunde die Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne o.g. Zustimmung, hat das Hotel das Recht auf Absage der Veranstaltung unter Berücksichtigung der Stornierungsregeln seitens des Kunden.

11 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

11.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

11.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

11.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

11.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

11.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

12 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

12.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

12.2 Alle vom Kunden mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wege möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

12.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

13 Haftung des Hotels sowie des Kunden

13.1 Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier gegenüber in vollem Umfang für die durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden.

13.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

13.3 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

13.3 Wird der Hotelier durch höhere Gewalt, Krankheit, Streik o.ä. in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadenspflicht abgeleitet werden, jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwerter Leistung zu bemühen.

13.4 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 EUR sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 EUR. Das Hotel haftet, wenn der Gast/Kunde den Gegenstand im Hotelsafe an der Rezeption eingeschlossen hat. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 5.000,00 EUR im Hotelsafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

13.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

13.6 Soweit ein Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

14 Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs

14.1 Der Inhaber betreibt in seinem Hotel einen Internet Zugang per LAN und WLAN. Er gestattet dem Gast den Zugang zum Internet für die Dauer seines Aufenthaltes im Hotel. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Hotels und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung in unser System erklärt sich der Gast mit den Nutzungsbedingungen In Ziffer 10ff einverstanden. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internet per LAN oder WLAN zu gestatten. Die Verantwortlichkeit der übermittelten Daten bleibt beim Passwortempfänger. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren. Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des Internet.

14.2 Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten ( Benutzername sowie Passwort ) sind nur zum persönlichen Gebrauch und für die Dauer des Aufenthaltes im Hotel bestimmt. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht den Zugangscode zu ändern.

14.3 Der Gast wird darauf hingewiesen, dass LAN und WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware bei der Nutzung des Internetzugangs auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des Internet erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Computer des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Inhaber keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

14.4 Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtig Internetseiten oder geht Verbindlichkeiten ein, sind die darauf resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

14.5 Der Betreiber ist nach § 113aTKG (BGBL) verpflichtet, alle Nutzungsdaten zu protokollieren und 6 Monate zu speichern. Nach Ablauf der Vorhaltungspflicht werden alle Nutzungsdaten gelöscht.

14.6 Der Mitnutzer stellt den Hotelier von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung WLANs durch den Mitnutzer und/ oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarungen beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung vorliegt oder droht, weist er das Hotel auf diesen Umstand hin.

15 Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

15.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

15.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.